Und wir wissen ja alle, dass das Internet tolle Möglichkeiten bietet.
Folge dem Hinweis!
Schließlich die obligatorische Erklärung am Ende: Die 12. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg hat mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 (Geschäftsnummer 312 O 85/98) entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links/Banners die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landgericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrüklich von diesen Inhalten
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